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Hilfe bei Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen (EL) unterstützen Menschen in der Schweiz dann, wenn eine Rente aus der AHV oder IV nicht ausreicht, um den Lebensbedarf und die minimalen Lebenskosten zu decken. Viele Betroffene haben einen Rechtsanspruch, sind aber unsicher, wie sie diesen korrekt geltend machen.

Genau hier setzt CareSystem an: mit verständlicher Hilfe, klarer Struktur und persönlicher Begleitung – angepasst an die individuelle Situation.

Hilfe bei Ergänzungsleistungen

Hilfe bei Ergänzungsleistungen (EL)

Ergänzungsleistungen (EL) unterstützen Menschen in der Schweiz dann, wenn eine Rente aus der AHV oder IV nicht ausreicht, um den Lebensbedarf und die minimalen Lebenskosten zu decken. Viele Betroffene haben einen Rechtsanspruch, sind aber unsicher, wie sie diesen korrekt geltend machen.

Genau hier setzt CareSystem an: mit verständlicher Hilfe, klarer Struktur und persönlicher Begleitung – angepasst an die individuelle Situation.

Ergänzungsleistungen und EL: Wobei Unterstützung sinnvoll ist

Die Regelungen rund um Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind Teil der Sozialversicherung. Sie sind klar geregelt, in der Praxis aber oft schwer verständlich. Besonders bei Themen wie Vermögen, Liegenschaften, Krankheitskosten oder einem Heimeintritt entstehen viele Fragen.

CareSystem unterstützt dabei,:

  • den Anspruch auf Ergänzungsleistungen richtig einzuordnen

  • die EL-Berechnung nachvollziehbar zu verstehen

  • zu klären, was angerechnet wird und was nicht

Anspruch auf EL richtig verstehen

Ein Anspruch auf EL besteht, wenn Einkommen und Renten die anerkannten Ausgaben nicht decken. Entscheidend sind dabei:

  • Einkünfte aus Rente oder anderen Quellen

  • vorhandenes Vermögen

  • Wohnsituation (zuhause oder Personen im Heim)

Auch selbstbewohnte Liegenschaften werden berücksichtigt, jedoch nach besonderen Regeln. CareSystem hilft, diese Aspekte realistisch zu bewerten.

Ergänzungsleistungen beantragen – Schritt für Schritt

Viele Menschen wissen nicht, wie sie Ergänzungsleistungen beantragen oder korrekt anmelden sollen. Zuständig ist in der Regel die Ausgleichskasse oder die kantonale EL-Stelle der jeweiligen Wohngemeinde.

Wichtig beim Antrag:

  • vollständige Unterlagen

  • korrekte Angaben zu Einkommen und Vermögen

  • Beachtung des kantonalen Vorgehens

Fehler beim Einreichen führen oft dazu, dass Leistungen zu spät oder nicht korrekt ausbezahlt werden.

Merkblatt, Berechnung und kantonale Unterschiede

Das offizielle Merkblatt bietet eine erste Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Betrachtung. Die Berechnung der EL erfolgt zwar nach Bundesrecht, wird aber kantonal umgesetzt. Unterschiede zwischen Kantonen sind daher üblich.

CareSystem hilft,:

  • kantonale Besonderheiten zu verstehen

  • die jährliche EL realistisch einzuordnen

  • Unklarheiten früh zu erkennen

Krankheits- und Behinderungskosten richtig berücksichtigen

Ein häufiger Stolperstein sind Krankheits- und Behinderungskosten. Diese können zusätzlich vergütet werden, müssen aber korrekt deklariert sein.

Dazu zählen unter anderem:

  • laufende Krankheitskosten

  • Kosten bei Behinderungen

  • Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten, sofern Voraussetzungen erfüllt sind

Gerade hier entstehen oft Differenzen zwischen anerkannten Ausgaben und tatsächlicher Belastung.

Für wen ist Hilfe bei Ergänzungsleistungen sinnvoll?

Diese Unterstützung richtet sich insbesondere an:

  • Personen mit AHV-Rente oder IV-Rente

  • Menschen, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken

  • Ausländerinnen und Ausländer, die rechtmässig in der Schweiz leben

  • Personen mit Fragen zu Vermögen, Mietzins oder Heimeintritt

  • Angehörige, die Orientierung suchen

  • Pflege Zuhause finanzieren

Auch bei Unsicherheit oder einem konkreten Problem lohnt sich eine Abklärung.

Wie CareSystem unterstützt

CareSystem bietet keine pauschalen Lösungen, sondern persönliche Unterstützung:

  • Einordnung der Situation

  • Erklärung der Berechnung der Kosten und Finanzierung

  • Klärung des Anspruchs

  • Begleitung im Prozess

Dabei wird immer berücksichtigt, was bereits bezogen wird, was vergütet werden kann und wie die individuelle Situation aussieht.

FAQ

Häufige Fragen zu Hilfe bei Ergänzungsleistungen

Wann sollte ich Hilfe bei Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen?

Sobald Unsicherheit über Anspruch, Berechnung oder Vorgehen besteht – besonders bei Vermögen, Krankheitskosten oder einem Heimeintritt.

Kann ich Ergänzungsleistungen erhalten, auch wenn ich Vermögen habe?

Ja. Nicht jedes Vermögen schliesst EL aus. Entscheidend ist, was berücksichtigt wird und wie hoch die anrechenbaren Werte sind.

Werden Krankheits- und Behinderungskosten vergütet?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Diese müssen korrekt deklariert und belegt sein.

Wo reiche ich den Antrag ein?

Bei der zuständigen Ausgleichskasse oder der kantonalen EL-Stelle Ihrer Wohngemeinde.

Ist die Hilfe von CareSystem verpflichtend?

Nein. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie EL beziehen, wie hoch der Anspruch ist oder wie Sie richtig vorgehen:

Verständlich · unverbindlich · persönlich