Ergänzungsleistungen (EL) – das Fundament zur Sicherung der Lebenskosten
Ergänzungsleistungen gehören zusammen mit der AHV und der IV zum sozialen Fundament unseres Staates. Sie helfen dann, wenn Renten und das Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
Viele Menschen in der Schweiz erhalten zwar eine Rente, können damit aber ihre Lebenshaltungskosten, Pflege oder Betreuung nicht vollständig finanzieren. Genau hier setzen die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV an.
CareSystem hilft, Ergänzungsleistungen zu verstehen, den Anspruch auf EL korrekt abzuklären und sicherzustellen, dass keine Leistungen verloren gehen.
Ergänzungsleistungen (EL) – das Fundament zur Sicherung der Lebenskosten
Ergänzungsleistungen gehören zusammen mit der AHV und der IV zum sozialen Fundament unseres Staates. Sie helfen dann, wenn Renten und das Einkommen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
Viele Menschen in der Schweiz erhalten zwar eine Rente, können damit aber ihre Lebenshaltungskosten, Pflege oder Betreuung nicht vollständig finanzieren. Genau hier setzen die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV an.
CareSystem hilft, Ergänzungsleistungen zu verstehen, den Anspruch auf EL korrekt abzuklären und sicherzustellen, dass keine Leistungen verloren gehen.
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Pflege zu Hause – Unterstützung & Kosten
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Ergänzungsleistungen beantragen
Wenn Ergänzungsleistungen abgelehnt wurden
Hilfe / Unterstützung
Was sind Ergänzungsleistungen zur AHV und IV?
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und Invalidenversicherung sind keine Sozialhilfe, sondern Teil des Systems der Sozialversicherungen. Sie werden dann ausbezahlt, wenn die Einnahmen aus Leistungen aus der Alters- und Invalidenversicherung nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
Die EL entspricht der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen. Diese Differenz wird jährlich berechnet und in der Regel monatlich ausbezahlt (in CHF).
Ergänzungsleistungen helfen, finanzielle Lücken zu schliessen – besonders bei Pflege oder Betreuung zu Hause.
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht grundsätzlich für Personen mit:
-
einer AHV- oder IV-Rente
-
oder einem Taggeld der IV, das mindestens sechs Monaten ausbezahlt wird
-
oder einer IV-Rente bzw. Rente der IV
Zusätzlich gilt:
-
Man muss ununterbrochen in der Schweiz leben
-
In der Regel seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz
-
Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre
-
-
Ausländerinnen und Ausländer müssen die gesetzlichen Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen
👉 Der Anspruch auf die Zusatzleistung geltend zu machen lohnt sich besonders dann, wenn Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Ergänzungsleistungen und Vermögen
Ein häufiger Grund für Unsicherheit ist das Vermögen. Nicht jedes Vermögen schliesst den EL-Anspruch aus.
Berücksichtigt werden unter anderem:
-
Reinvermögen
-
der Wert von selbstbewohnten Liegenschaften
-
eine gesetzlich festgelegte Vermögensschwelle
Beispiel:
-
Bei alleinstehenden Personen liegt die Schwelle bei 100’000 Franken
-
Für ein Ehepaar gelten andere Grenzen
Personen mit einem Reinvermögen über der Vermögensschwelle haben in der Regel keinen Anspruch auf EL, darunter jedoch sehr wohl.
Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?
Die EL-Berechnung folgt einem klaren Prinzip:
EL berechnet = Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen
Anerkannte Ausgaben sind z. B.:
-
Lebenshaltungskosten
-
Wohnkosten
-
Krankenkassenprämien
-
Krankheits- und Behinderungskosten
-
Betreuung oder Pflege
Angerechnet werden u. a.:
-
Rente der AHV
-
Rente der IV
-
Einkommen
-
Vermögenserträge
Die jährlichen EL werden anschliessend in CHF berechnet und monatlich ausbezahlt.
Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten
Zusätzlich zur monatlichen EL gibt es die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Dazu zählen z. B.:
-
Pflegekosten
-
Betreuung zu Hause
-
Hilfsmittel
-
medizinische Zusatzkosten
Auch eine Hilflosenentschädigung oder die Hilflosenentschädigung der IV kann dabei eine Rolle spielen.
Diese Vergütung muss oft separat beantragt werden – viele Ansprüche bleiben ungenutzt.
Ergänzungsleistungen beantragen – worauf achten?
Finanzielle Zusatzleistungen beantragen erfolgt über die zuständige SVA im jeweiligen Kanton. Grundlage ist ein offizielles Merkblatt, das alle Anforderungen beschreibt.
Wichtig:
-
vollständige Unterlagen
-
korrekte Angaben zu Einkommen und Vermögen
-
saubere Aufstellung der anerkannten Ausgaben
-
korrekte Deklaration der anrechenbaren Einnahmen
Fehler führen häufig dazu, dass EL abgelehnt oder zu tief ausbezahlt werden.
Wenn Ergänzungsleistungen abgelehnt wurden
Wird der Anspruch auf Ergänzungsleistungen abgelehnt, heisst das nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
Häufige Gründe:
-
falsche Berechnung
-
fehlende Ausgaben
-
falsch angerechnetes Vermögen
-
unvollständige Angaben
In vielen Fällen kann der EL-Anspruch nachträglich korrekt berechnet werden.
Finanzielle Zusatzleistungen für Pflege zu Hause
Gerade bei Betreuung oder Pflege zu Hause sind Ergänzungsleistungen zentral. Viele Familien zahlen hohe Beträge, obwohl EL möglich wären.
CareSystem unterstützt bei:
-
Einordnung der Pflegekosten
-
Abklärung, was vergütet wird
-
Koordination mit Pflegediensten
-
langfristiger Sicherstellung der Finanzierung
Ergänzungsleistungen in der Schweiz richtig nutzen
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie die Sozialversicherungen gehören zusammen. AHV und IV helfen, die Grundversorgung zu sichern – die EL schliessen die Lücke.
Wer die Schweiz zu verstehen versucht, merkt schnell:
Ohne korrekte EL-Abklärung zahlen viele Menschen jahrelang zu viel selbst.
CareSystem sorgt dafür, dass ergänzende Leistungen zur Grundsicherung zur AHV oder IV korrekt berechnet, beantragt und begleitet werden.
Weiterführende Informationen
Ergänzungsleistungen im kantonalen Vollzug
Viele fragen sich, gibt es die ergänzende Leistungen zur Deckung der Lebenskosten überall gleich?
Grundsätzlich sind die Leistungen bundesrechtlich geregelt, werden jedoch von den kantonalen Stellen umgesetzt. Deshalb können sich Verfahren, Fristen und Abläufe je nach Wohnort unterscheiden.
Gerade für Rentnerinnen und Rentner ist es wichtig zu wissen, welche Stelle im jeweiligen Kanton zuständig ist und wie der Anspruch korrekt geprüft wird.
Anspruchsvoraussetzungen im Überblick
Ein Anspruch besteht in der Regel, wenn eine Person eine Leistung der Alters- oder Invalidenversicherung bezieht. Dazu zählen Personen, die:
-
einen Anspruch auf eine Rente haben
-
Leistungen aus der Alters- oder Invalidenversicherung beziehen
-
oder ein Taggeld der Invalidenrente erhalten
Auch Personen, die mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden. Entscheidend ist, ob über Monaten ein Taggeld der Invalidenversicherung hinweg eine wirtschaftliche Situation entsteht, in der zusätzliche Unterstützung notwendig wird.
Aufenthalt in der Schweiz als Voraussetzung
Ein weiterer Punkt betrifft den Aufenthalt:
Wer EL beanspruchen will, muss ein bestimmtes Stück in der Schweiz gelebt haben. Diese Voraussetzung dient dazu, die Leistungen an einen dauerhaften Bezug zum Schweizer Sozialversicherungssystem zu knüpfen.
Die genauen Regeln unterscheiden sich je nach Situation, insbesondere bei Personen ohne langjährigen Aufenthalt.
Für wen sind Ergänzungsleistungen relevant?
EL richten sich vor allem an Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen aus der AHV oder der IV nicht ausreicht. Sie kommen aber auch für Personen infrage, die vorübergehend ein Taggeld der IV erhalten und dadurch finanziell eingeschränkt sind und die Lebenskosten nicht decken gibt es die EL Zusatzleistungen.
Ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht, hängt von mehreren Faktoren ab und wird immer individuell geprüft.
Einordnung durch CareSystem
CareSystem hilft dabei, diese Fragen einzuordnen und zu klären, ob im konkreten Fall ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen geltend gemacht werden kann, welche Stelle zuständig ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind – insbesondere im Zusammenspiel mit den kantonalen Behörden.
FAQ
Häufige Fragen zu Ergänzungsleistungen
Ist die Ergänzungsleistung in allen Kantonen gleich?
Wann lohnt es sich, den Anspruch zu prüfen?
Eine Prüfung ist sinnvoll, wenn Renten oder Einkommen die Lebenskosten nicht decken oder zusätzliche Kosten für Pflege, Betreuung oder Krankheit entstehen.
Sind Ergänzungsleistungen dasselbe wie Sozialhilfe?
Nein. Diese Zusatzleistungen sind Teil des Systems der Sozialversicherungen und kein Fürsorgeinstrument. Sie stehen Personen mit Anspruch auf Leistungen der Alters- oder Invalidenversicherung zu.
Was passiert, wenn die Anfrage auf EL abgelehnt wurde?
Eine Ablehnung bedeutet nicht zwingend, dass kein Anspruch besteht. Häufig liegt dies an unvollständigen Angaben oder einer fehlerhaften Berechnung. In vielen Fällen kann der Anspruch erneut geprüft werden.
→ Weiterlesen: EL abgelehnt – was tun?
Bin ich Arbeitgeber der Betreuungsperson?
In der Regel ja. Wir unterstützen Angehörige dabei, ihre Arbeitgeberpflichten korrekt und rechtssicher zu erfüllen.